Bundesfeuerwehrarzt – Ergänzung IV: „keine generelle Pflicht zur G 26.3 nach einer überstandenen COVID-19 Infektion“ wurde im Bereich Corona/Feuerwehrliteratur neu eingefügt.
Bundesfeuerwehrarzt-COVID-19 III
Bundesfeuerwehrarzt-COVID-19 IV
Bundesfeuerwehrarzt – Ergänzung IV: „keine generelle Pflicht zur G 26.3 nach einer überstandenen COVID-19 Infektion“ wurde im Bereich Corona/Feuerwehrliteratur neu eingefügt.
Bundesfeuerwehrarzt-COVID-19 III
Bundesfeuerwehrarzt-COVID-19 IV