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Absitzen
(Fahrzeug verlassen)
Definition:
Im Bereich der Feuerwehr versteht man unter Absitzen das Verlassen des Feuerwehrfahrzeuges.
Handhabung:
Im Rahmen der eigenen Sicherheit und unter Beachtung der Unfallverhütung ist beim Absitzen folgendes zu beachten:
- Das Absitzen erfolgt grundsätzlich nur auf direkten Befehl des Einsatzführers
- Erst bei vollständigem Stillstand des Fahrzeuges ist dieses zu verlassen
- Das Fahrzeug ist zur verkehrsabgewandten Seite zu verlassen
- Die Mannschaftskabinen und Ausstiege mit Stufen sind rückwärts zu verlassen