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Absitzen

(Fahrzeug verlassen)

Definition:
Im Bereich der Feuerwehr versteht man unter Absitzen das Verlassen des Feuerwehrfahrzeuges.

Handhabung:
Im Rahmen der eigenen Sicherheit und unter Beachtung der Unfallverhütung ist beim Absitzen folgendes zu beachten:

  • Das Absitzen erfolgt grundsätzlich nur auf direkten Befehl des Einsatzführers
  • Erst bei vollständigem Stillstand des Fahrzeuges ist dieses zu verlassen
  • Das Fahrzeug ist zur verkehrsabgewandten Seite zu verlassen
  • Die Mannschaftskabinen und Ausstiege mit Stufen sind rückwärts zu verlassen
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