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Alarmierung im Digitalfunk

(Alarmempfänger, Pager)

Die Alarmierung dient dem Zusammenrufen von Einsatzkräften durch die Leitstelle. Die Einsatzkräfte erhalten dabei eine kurze Textnachricht oder eine numerische Kennung auf ihr Endgerät. Die Benachrichtigung kann sowohl an einzelne Alarmempfänger, als auch an eine Empfängergruppe verschickt werden.

Im Digitalfunk BOS ist die aktive Alarmierung vorgesehen. Das bedeutet, dass über die jeweiligen Alarmempfänger eine Rückmeldung gegeben werden kann. Die alarmierende Einsatzleitstelle kann dadurch nachvollziehen, welche und wie viele Einsatzkräfte erreicht werden konnten und wer für den Einsatz zur Verfügung steht. Dies ermöglicht eine effizientere Disposition und Alarmierung von Einsatzkräften.

Über den Einsatz des Dienstes „Alarmierung“ im Digitalfunk BOS entscheiden das jeweilige Land und der Bund für die unterstellten BOS. Die BDBOS stellt sicher, dass die Systemtechnik netzseitig die Alarmierung unterstützt. Derzeit wird mit dem Freistaat Bayern und dem Land Hessen an der einheitlichen Nutzung des Dienstes „Alarmierung“ über den Digitalfunk BOS gearbeitet.

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