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Anhängefahrzeuge
(Kraftwagen, Transport, Feuerwehranhänger, Sattelanhänger, Anhänger)
Anhängefahrzeuge sind nicht selbstfahrende Straßenfahrzeuge, die in ihrer Bauart dazu bestimmt sind, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden und für den Transport von Gütern verwendet werden.
Sattelanhänger sind in dieser Kategorie eingeschlossen.
Allgemeine Anforderungen an einachsige Feuerwehranhänger wurden früher in der bereits zurückgezogenen Norm DIN 14 503 definiert.
Personentransport auf Anhängefahrzeugen ist nicht zulässig.