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Arbeitsunfall

(Unfall, Feuerwehr)

Im Falle eines Arbeitsunfalls sind Feuerwehrleute in der Freiwilligen Feuerwehr über die Gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Unfallversicherungsträger sind die Feuerwehr-Unfallkassen und Unfallkassen.
Unfälle während des Dienstes als Feuerwehrmann gelten als Arbeitsunfälle.
Nach Versorgung des Unfalls schickt der Träger des Brandschutzes, also die Stadt bzw. die Gemeinde, eine Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

Der Unfallversicherungsträger steuert dann die Maßnahmen zur vollständigen Heilung des Geschädigten. Das bezieht sich nicht nur auf medizinische Hilfe, sondern umfasst alle geeigneten Mittel. Darüber hinaus kann bei Arbeitsausfällen, also wenn der Geschädigte kein Geld von seinem Arbeitgeber aufgrund der Fehlzeit bekommt, Verletztengeld und andere Mehrleistungen gezahlt werden. Dies übernimmt im Normalfall die Krankenkasse.
Eine gute Visualisierung des Versicherungsschutzes im Feuerwehrdienst zeigt die Hanseatische FUK Nord in einem Video.

Quelle:
HFUK Nord
 

Video:
Hanseatische FUK Nord - Versicherungsschutz im Feuerwehrdienst

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