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Atemfilter

(Filtergeräte, Atemschutzausrüstung, Brand, Atemgifte, Gase, Dämpfe, Sauerstoff)

Filtergeräte dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn Luftsauerstoff in ausreichendem Maße vorhanden ist.

Filtergeräte dürfen nicht eingesetzt werden

  • wenn Art und Eigenschaft der vorhandenen Atemgifte unbekannt sind,
  • wenn Atemgifte vorhanden sind, gegen deren Art oder Konzentration der Filter nicht schützt,
  • wenn starke Flocken- oder Staubbildung vorliegt.

Filtergeräte dürfen nicht bei Nachlöscharbeiten eingesetzt werden, weil die Konzentration und die Zusammensetzung der Schadstoffe nicht bekannt sind. Gase wie Kohlenmonoxid und Kohlendioxid können bei Filterdurchbruch nicht erkannt werden, weil sie geschmack- und geruchlos sind.

Gasfilter dürfen grundsätzlich nur gegen solche Gase und Dämpfe eingesetzt werden, die der Atemschutzgeräteträger bei Filterdurchbruch riechen oder schmecken kann. Die Möglichkeit einer Beeinträchtigung oder Lähmung des Geruchssinns durch den Schadstoff ist zu berücksichtigen. Die Herstellerangaben sind zu beachten.

Bei der Feuerwehr wird meistens der Kombinationsfilter A2B2E2K2P3 verwendet. Dieser besteht aus Partikelfilter (für Schwebstoffe) und Gasfilter (für Atemgifte). Der Kombinationsfilter A2B2E2K2P3 schützt nicht gegen Sauerstoffmangel, Kohlenmonoxid und höhere Konzentrationen von Atemgiften.

Bei Verwendung von Atemfiltern ist auf Funkenflug (z. B. Trennschleifen, Brennschneiden) oder offenes Feuer zu achten (Brandgefahr).

Merkblatt "Atemschutzgeräteträger"

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