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Atemluftflasche

(Atemschutz, Druckluftflasche, Arbeitsluftflasche, Sprungpolster)

Atemluftflaschen haben einen gelben Flaschenkörper, die Flaschenschulter ist mit weißen und schwarzen Sektoren gekennzeichnet.

Sie werden entsprechend der PED-Richtlinie (Pressure Equipment Directive, Richtlinie 2014/68/EU über Druckgeräte) als Baugruppe eines Atemschutzgerätes zugelassen und haben aus diesem Grund zwei „CE“-Kennzeichnungen: für den Flaschenkörper (Flaschenhersteller) und für die gesamte „Baugruppe Atemluftflasche“. Die Frist für die wiederkehrende Prüfung („Flaschen-TÜV“) beträgt fünf Jahre.

Atemluftflaschen mit CE-Kennzeichnung sind nur als Teil eines Atemschutzgerätes bzw. als Reserveflasche für ein Atemschutzgerät für den Transport zugelassen.  

Sie dürfen nur für Atemschutzgeräte, aber NICHT für Sprungpolster, Hebekissen, Dichtkissen, Schnelleinsatzzelte verwendet werden, dafür sind ausschließlich Druckluftflaschen („Arbeitsluftflaschen“) nach TPED mit „π “-Kennzeichnung zu verwenden!

Atemluftflaschen VOR Inkrafttreten der PED (Kennzeichnung „Atemluft AG“) sind für beide Verwendungszwecke zulässig.

Gemäß einer Ländervereinbarung ist die Berliner Feuerwehr Prüf- und Zulassungsstelle für alle Sprungrettungsgeräte und gibt folgende Hinweise heraus:

  • Eine Verwendung von Atemluftbehältern als Kraftquelle eines SP 16 ist nur zulässig, wenn diese Druckbehälter sowohl nach der Richtlinie nach PED und TPED zertifiziert sind
  • Ist eine Nachzertifizierung nach beiden Richtlinien möglich, kann dieser Atemluftbehälter als Kraftquelle für SP 16 weiterhin dienen
  • Die erfolgreiche Nachzertifizierung eines Atemluftbehälters ist vom Alter abhängig und zwingend für jeden einzelnen Behälter notwendig (Konformitätsbescheinigung erforderlich)
  • Eine Verwendung von Druckluft/Arbeitsluftbehältern als Kraftquelle eines SP 16 ist zulässig (Grundfarbe grau)
  • Die Umrüstung von Atemluft-  auf Druckluft/Arbeitsluftbehälter ist möglich, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab (Hersteller bzw. Prüfbetriebe kontaktieren)

 

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