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Atemschutzeinsatz-Grundsätze-Explosionsgefahr
(Atemschutzeinsatz, Atemschutzausrüstung, Atemschutz, Atemschutzträger, Atemschutzeinsatz-Grundsätze, Atemschutzeinsatz-Anforderungen, Besondere-Brandphänomene)
Besteht Explosionsgefahr, so muss der vorgehender Trupp auch auf explosionsgefährdete Bereiche und Explosionsschutz (Ex-Schutz) achten.
- Vorkommen
- Explosionsgefährdete Bereiche sind Bereiche in denen aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Solche Atmosphären können im Hilfeleistungseinsatz, aber auch bei Bränden auftreten. Beispiele: Einsatz als Atemschutzgeräteträger bei gemeldeter Erdgasausströmung in Wohnhaus / Verkehrsunfall, Kraftfahrzeug mit Flüssiggasantrieb beteiligt / Brand in einer Schreinerei (Gefahr einer Staubexplosion).
- Erkennen
- Explosionsgefährdete Bereiche können mit einem entsprechenden Warnzeichen gekennzeichnet sein.
- Bei Bedarf Nachweisgeräte benutzen (Ex-Messung bei Gasen und Dämpfen).
- Schutzmaßnahmen (Beispiele)
- Zündquellen vermeiden (z. B. funkenfreies Werkzeug einsetzen, keine Schalter betätigen).
- Nur ex-geschützte elektrische Betriebsmittel einsetzen (z. B. zugelassene Handleuchten, Funkgeräte mit ATEX-Kennzeichnung).
- Mobiltelefon und Feuerzeug bleiben im Löschfahrzeug.
- Aufwirbeln von Staub vermeiden.
- Im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Einheitsführer! Auch dazu kein Funkgerät benutzen, wenn es nicht ex-geschützt ist.
- Weitere Hinweise
- Das Öffnen von Türen und Klappen an Maschinen zum „Innenangriff” in der Maschine kann lebensgefährlich sein (Luftzufuhr, Staubaustritt aus der Maschine in den Raum mit anschließender explosiver Durchzündung).
- Keinesfalls nicht explosionsgeschützte Staubsauger einsetzen, um eine gefährliche Ansammlung von Staub zu entfernen!