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B-Einsatz

Der B-Einsatz ist das Tätigwerden von Einsatzkräften an Einsatzstellen, an denen Gefahren durch B-Gefahrstoffe erkennbar sind oder vermutet werden.

Bei der Beurteilung der Gefahren durch B-Gefahrstoffe stehen Infektionsrisiken für Menschen im Vordergrund. Es besteht daneben die Möglichkeit des Vorhandenseins von pflanzen- oder tierpathogenen Agenzien. Sofern es sich nicht um gentechnische Arbeiten handelt oder die Agenzien nicht gleichzeitig eine Gefährdung für Menschen darstellen, ist eine Gefahrenbeurteilung sowie die Einteilung in Gefahrengruppen nur in Abstimmung mit den nach Landesrecht zuständigen Stellen möglich. In der Regel sind dies für pflanzenpathogene Agenzien die Pflanzenschutzämter und für tierpathogene Agenzien die Veterinärämter.

Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 "Einheiten im ABC-Einsatz"

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