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Benutzung von Atemschutzgeräten

Die Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt einen Überblick über die Auswahl und den Einsatz von Masken und Atemschutzgeräten sowie Hinweise zu Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen.

Das Dokument ersetzt nicht die Betriebsanleitung des Herstellers.

 

Quelle:

DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“

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