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BOS-Funkrichtlinie

(BOS)

Die BOS-Funkrichtlinie regelt die Bestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Hier sind im Wesentlichen die technischen Rahmenbedingungen für das BOS Funknetz festgelegt, wie z. B. die Berechtigten des BOS-Funks, die unterschiedlichen Frequenzbereiche für die BOS-Anwendungen und das Antragsverfahren für die Beantragung von Frequenzzuteilungen. Weiterführende Unterlagen (z. B. FwDV 100, BImSchV) sind zu beachten.

Link:

Bayern Recht: BOS-Funkrichtlinie

Quelle:

Merkblatt "Sprechfunk"

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