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Brandverhütung (am Arbeitsplatz)

(Schweißerlaubnisschein, Brand, Arbeitsplatz, Gefahr, Flüssigkeiten, Gase, Feststoff, Rauchverbot)

Alle Beschäftigten sind verpflichtet, durch Umsicht zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Sie haben sich über die Brandgefahren an ihrem Arbeitsplatz und der Umgebung sowie über die Maßnahmen bei Gefahr genau zu informieren.

Zur Brandverhütung ist insbesondere folgendes zu beachten:

  • Lagerräume für Holz, Papier, brennbare Flüssigkeiten, Gase und andere leicht entflammbare Stoffe dürfen nicht mit offenem Feuer betreten werden
  • Kerzen, Brenner, offene Flammen nie unbeaufsichtigt brennen lassen
  • Rauchverbote müssen unbedingt befolgt werden
  • Brennbare Flüssigkeiten dürfen höchstens bis zur Menge eines Tagesbedarfs am Arbeits­platz bereitgehalten werden. Sie sind nur in geeigneten bruch- und feuersicheren Gefäßen aufzubewahren bzw. zu transportieren. Die Bereitstellung brennbaren Verpackungsmaterials sollte einen Tagesbedarf nicht übersteigen.
  • Ölige Putzlappen, Wolle und dergleichen dürfen nicht in der Arbeitskleidung oder in ungeeigneten Behältnissen aufbewahrt werden. Hierfür sind nicht brennbare und schließbare bzw. selbstschließende Behälter zu verwenden.
  • Streichhölzer oder Tabakreste dürfen nur in nicht brennbare Aschenbecher abgelegt werden, diese dürfen nicht in Papierkörbe entleert werden.
  • Schweißarbeiten dürfen nur nach Ausstellen eines Schweißerlaubnisscheines von besonders ausgebildeten und damit beauftragten Personen ausgeführt werden. Pro eingesetztes Arbeitsgerät ist ein Feuerlöscher mit 6 Löschmitteleinheiten mitzuführen. Nach Beendigung von Schweißarbeiten sind die Arbeitsstellen einschließlich der Umgebung gründlich und in entsprechenden Zeitabständen mehrmals zu kontrollieren. Schweißfunken oder glühende Schmelztropfen, die unbemerkt wegspritzen, bergen erhebliche Gefahr von Schwelbränden in sich.

Merkblatt "Brandschutz am Arbeitsplatz"

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