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Druck

(Wasser, Löschwasser, Reibungsverlust, Schlauchleitung, Wasserförderung, Pumpe, Strahlrohr, Druckhöhenverluste, Förderstrom, Förderstrecke, Saughöhe, Strahlrohrstrecke)

Um Strecken bei der Wasserförderung überwinden zu können, muss ein entsprechend hoher Druck mit der Pumpe aufgebaut werden. In der Regel beträgt der Pumpenausgangsdruck 8 bar bei Pumpen nach der inzwischen zurückgezogenen DIN 14 420 und 10 bar bei Pumpen nach der neuen Norm EN 1028-1.

Durch Reibungsverluste und Geländesteigungen fällt der Druck in der Schlauchleitung ab. Der Druck muss dann nach einer be­stimmten Strecke mit einer weiteren Pumpe verstärkt werden. Der an dieser Pumpe ankommende Druck (Pumpeneingangsdruck) darf den Mindestwert von 1,5 bar nicht unterschreiten. Für Reibungs­verluste und/oder Druckhöhenverluste können damit 6,5 bar bei Pumpen nach „alter” Norm und 8,5 bar bei Pumpen nach „neuer” Norm „aufgebraucht” werden. Bis zum Schutzobjekt/Schutzbereich muss der Druck oft mehrmals verstärkt werden. Druckbegrenzungsventile können helfen, Schäden an Schläuchen und Pumpen durch Druckstöße zu vermeiden. Sie gehören allerdings nicht mehr zur Normbeladung von Löschfahrzeugen und müssen auch nicht zwingend in eine Förderstrecke eingebaut werden.

Druckbegrenzungsventile werden ca. 0,5 bar höher als der an­gezeigte Pumpeneingangsdruck der nachfolgenden Pumpe eingestellt. Dadurch wird ein Wasserverlust vermieden und die Pumpenleistung ausgenutzt. Ist an der Einsatzstelle nur ein Druckbegrenzungsventil vorhanden, so ist dieses vor dem Verteiler in der Strahlrohrstrecke zu platzieren.

Merkblatt "Wasserförderung über lange Schlauchstrecken"

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