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Druckluftflasche

(Arbeitsluftflasche, Atemschutz, Atemluftflasche, Sprungretter)

Druckluftflaschen („Arbeitsluftflaschen") haben einen grauen Flaschenkörper, die Flaschenschulter ist grün gekennzeichnet.

Sie werden entsprechend der TPED-Richtlinie (Transportable Pressure Equipment Directive, Richtlinie 2010/35/EU für ortsbewegliche Flaschen und Großflaschen) für den Transport von Gasen zugelassen und haben eine „π“-Kennzeichnung auf dem Flaschenkörper.

Die Fristen für die wiederkehrende Prüfung („Flaschen-TÜV“) beträgt 10 Jahre.

Im Gegensatz dazu dürfen Atemluftflaschen mit CE- Kennzeichnung nur für Atemschutzgeräte, aber NICHT für Sprungpolster, Hebekissen, Dichtkissen, Schnelleinsatzzelte verwendet werden!

Atemluftflaschen VOR Inkrafttreten der PED (Kennzeichnung „Atemluft AG“) sind für beide Verwendungszwecke zulässig.

Gemäß einer Ländervereinbarung ist die Berliner Feuerwehr Prüf- und Zulassungsstelle für alle Sprungrettungsgeräte und gibt folgende Hinweise heraus:

  • Eine Verwendung von Atemluftbehältern als Kraftquelle eines SP 16 ist nur zulässig, wenn diese Druckbehälter sowohl nach der Richtlinie nach PED und TPED zertifiziert sind
  • Ist eine Nachzertifizierung nach beiden Richtlinien möglich, kann dieser Atemluftbehälter als Kraftquelle für SP 16 weiterhin dienen
  • Die erfolgreiche Nachzertifizierung eines Atemluftbehälters ist vom Alter abhängig und zwingend für jeden einzelnen Behälter notwendig (Konformitätsbescheinigung erforderlich)
  • Eine Verwendung von Druckluft/Arbeitsluftbehältern als Kraftquelle eines SP 16 ist zulässig (Grundfarbe grau)
  • Die Umrüstung von Atemluft-  auf Druckluft/Arbeitsluftbehälter ist möglich, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab (Hersteller bzw. Prüfbetriebe kontaktieren)
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