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Druckschläuche nach DIN 14 811
(Druckschläuche, Klassifikation, Schlauchbezeichnung, Leistungsstufen, Transport, Schlauchreinigung, Lagerung, Schlauchprüfung)
Schlauchbezeichnung: (siehe Bild)
Klassifikation:
Klasse 1: Unbeschichteter Schlauch
Klasse 2: Schlauch mit einer dünnen Außenbeschichtung
Klasse 3: Schlauch mit einer Schlauchdeckschicht
Leistungsstufen:
Eine Unterteilung in drei Leistungsstufen L1, L2 und L3 hinsichtlich der Abriebfestigkeit wird lediglich für C- und B-Schläuche der Klasse 1 (unbeschichteter Schlauch) vorgenommen.
Behandlung im Einsatz:
- Schläuche knick- und drallfrei verlegen, möglichst außerhalb des Bereiches von herabfallendem Brandschutt
- Nicht über den Boden schleifen, nicht über scharfe Kanten ziehen
- Auf Leitern verlegte oder frei herabhängende Schläuche sind mit Seilschlauchhaltern zu sichern und zu entlasten
- Auf Verkehrswegen Schlauchbrücken verwenden
- Das Überfahren leerer oder gefüllter Schläuche vermeiden
- Berührung mit Brandgut, ätzenden oder klebenden Stoffen vermeiden
- Bei Frost ständigen Wasserdurchfluss gewährleisten
- Gefrorene Schläuche vor dem Transport auftauen
Transport:
- Doppelt gerollt oder in Buchten, in Schlauchfächern, Schlauchtragekörben oder auf Schlauchhaspeln
- Schläuche gegen Scheuern schützen
- Auf Schlauchhaspeln die Schläuche aneinanderkuppeln und gleichmäßig aufwicklen. Die erste und die letzte Kupplung sind festzulegen
- Gerollte Druckschläuche dürfen durch einen Trageriemen gefasst sein
- Verschmutzte und gebrauchte Schläuche werden einfach gerollt
Reinigung, Lagerung und Prüfung:
- Reinigung mit Wasser unter Zuhilfenahme von weichen Bürsten, Besen oder Schlauchwaschgeräten
- Stark verschmutzte Schläuche vorher einweichen und mit warmem Wasser ggf. mit Reinigungszusatz säubern
- Druckschläuche nur in trockenem Zustand lagern oder in Fahrzeugen unterbringen
- Die Prüfung von Druckschläuchen erfolgt nach DGUV-Grundsatz 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“