Staatswappen
Headerimage

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

(EuP, Elektrizität, Strom, Prüfung, Hilfskraft)

Eine EuP ist eine Person, die durch eine beauftragte Elektrofachkraft auf abgegrenzte elektrotechnische Tätigkeiten und Kenntnisse unterwiesen wurde. Die Ausbildung zur EuP zielt insbesondere auf die Gefahren und Schutzmaßnahmen im Umgang mit Elektrizität ab.

Weiterführende Informationen zu den Befugnissen einer EuP finden Sie auf der Internetseite der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB).

Quelle: KUVB

 

Die Elektrotechnisch Unterwiesene Person (EUP)
(KUVB | Unfallversicherung aktuell: 1/2025)

zurück zur Auswahl
Bleiben Sie immer auf dem Laufenden mit unseren regel­mäßigen Infos und Updates!Jetzt anmelden!Jetzt anmelden!