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Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

(Verschlüsselung, Abhörsicherheit BOS-Sicherheitskarte)

Die „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ stellt sicher, dass der Informationsaustausch zwischen den miteinander kommunizierenden Personen im Digitalfunk BOS von Endgerät zu Endgerät verschlüsselt stattfindet. Dadurch wird sowohl das Abhören des Funkverkehrs, als auch die Manipulation von Daten durch Dritte verhindert. 

Zur Umsetzung der Verschlüsselung verfügen alle Funkteilnehmenden über eine BOS-Sicherheitskarte in ihren Endgeräten und jede Leitstelle über eine oder mehrere so genannte Mehrkanalkryptokomponenten (MKK). Die BOS-Sicherheitskarten werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Verfügung gestellt. Darauf sind unter anderem die Netzzugangsberechtigung und die Teilnehmeradresse abgelegt.

Die BOS-Sicherheitskarten gleichen äußerlich den SIM-Karten im kommerziellen Mobilfunk und werden ebenso wie diese in die Endgeräte eingelegt. Jede BOS-Sicherheitskarte ist genau einer individuellen Teilnehmeradresse zugeordnet und dient der Autorisierung und damit der individuellen Zuordnung im BOS-Digitalfunknetz. Zudem ist die BOS-Sicherheitskarte Voraussetzung für die „Ende-zu-Ende-verschlüsselte“ Kommunikation im Digitalfunk BOS. Sie wird bei den Autorisierten Stellen der Länder beantragt.

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