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Energieversorgung bei Stromausfalls (Digitalfunknetz)

(Netzhärtung, USV, unterbrechungsfreie Stromversorgung, NEA, Netzersatzanlage)

Eine grundsätzliche Forderung an den Digitalfunk BOS besteht darin, dass die Standorte auch bei einem Ausfall der elektrischen Energieversorgung weiter betrieben werden können.

Die Systemtechnik der Basisstationen wird über eine batteriegestützte unterbrechungsfreie Strom­ver­sorgung (USV) weiter betrieben. Grundsätzlich gewährleisten die Batterien beim Ausfall des Versorgungsnetzes einen Betrieb von mindestens zwei Stunden für die Systemtechnik. Wenn die Dauer eines Stromausfalles über die gewährleistete Überbrückungszeit der USV hinausgeht, kann bei Bedarf eine Netzersatzanlage (NEA), beispielsweise auf Basis von Brennstoffzellentechnologien oder Diesel­generatoren, zur Stromversorgung angeschlossen werden. Jedes Land legt für seinen Ver­antwortungs­bereich fest, auf welche Art die Versorgung der Basisstationen über die USV-Anlage hinaus sicher­gestellt wird und realisiert die Lösung im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit.

Die Vermittlungsstellen im BOS-Digitalfunknetz besitzen redundante USV-Anlagen. Sie übernehmen bei einem Stromausfall die Last bis zum Anlaufen der ebenfalls redundant verfügbaren Netzersatzanlage. Die Netzersatzanlagen stellen mit dem vor Ort bevorrateten Treibstoff eine Notstromversorgung für die Dauer von mindestens 72 Stunden sicher.

Bund, Länder und BDBOS haben im Rahmen der sogenannten Netzhärtung beschlossen, die Notstrom­ver­sorgung nach den Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophen­hilfe (BBK) für das Digitalfunknetz weiter auszubauen. Dabei soll die Funkversorgung für Fahrzeugfunkgeräte (GAN 0) auch im Falle eines langandauernden Stromausfalls weiterhin für mindestens 72 Stunden gewährleistet bleiben. In weiten Flächen wird darüber hinaus die Funkversorgung zur Kommunikation per Handfunkgerät möglich sein.

Zum Teil werden für den Digitalfunk BOS noch Übertragungsstrecken bei kommerziellen Netzbetreibern angemietet. Mit den Providern müssen Vereinbarungen über die entsprechenden Mindestanforderungen an die Notstromversorgung getroffen werden. Außerdem sollen betreffende Leitungen im Zugangsnetz sukzessive durch eigene Infrastrukturen ersetzt werden. Dafür kommen Glasfasernetze oder Richt­funk­anlagen als Lösungen in Betracht. Die Finanzierung der Netzhärtungsmaßnahmen erfolgt durch Bund und Länder. Die Gesamtkoordination liegt in der Verantwortung der BDBOS.

BDBOS

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