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Ermittlungsverfahren - Ermittlung und Bewertung der "Allgemeinen Lage" nach 10 Punkten

(Ermittlungsverfahren)

Das Ermittlungsverfahren stellt eine Bewertung der "Allgmeinen Lage" dar. Mit diesem Verfahren können die Erfolgsaussichten der Brandbekämpfung nach der Wahrscheinlichkeit ausgedrückt werden. Dies geschieht anhand von zehn Punkten. Dieses Verfahren ist aus der Sicht des abwehrenden Brandschutzes zu betrachten, somit werden Brandursache und Wahrscheinlichkeit eines Brandausbruches nicht berücksichtigt.

Merkblatt "Das Ermittlungsverfahren"

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