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Explosionsgefahr

(Explosionen, Explosion, Gefahrengut, Wasser, Löschmittel, Gas, Brennstoff, Dämpfe, Flamme)

  • Kennzeichnung und äußere Merkmale des Gefahrengutes beachten
  • Bei Explosionsgefahr (z. B. Gasausströmung) keine elektrischen Schalter betätigen, auch nicht bei Schwachstromanlagen (z. B. Klingel)
  • Festgelegten Gefahrenbereich beachten
  • Befohlene Löschmittel richtig einsetzen, Staubaufwirbelung vermeiden (z. B. durch Sprühstrahl)
  • In überhitztes Fett kein Wasser spritzen
  • Deckung nutzen
  • Falls im Brandobjekt Gasversorgung vorhanden ist, vorsorglich Haupthahn schließen. Die Gasanlage darf nur durch das Gasversorgungsunternehmen oder durch das Fach­personal eines Vertrags­installations­unternehmens wieder in Betrieb genommen werden
  • Zur Vermeidung von Behälter-Zerknall, z. B. Gasflaschen aus dem Gefahrenbereich entfernen, wenn dies nicht möglich ist, aus der Deckung kühlen, so lange die Behälter noch nicht gefährlich erwärmt sind. Ziel muss es sein, die Behälter während der gesamten Brandbedrohung kühl zu halten
  • Bereits aufgeheizte Behälter nicht „abschrecken”, um keine zusätzlichen Spannungen zu verursachen. Muss das dennoch gewagt werden, dann keineswegs mit Vollstrahl, sondern zunächst behutsam (aus der Deckung) mit Sprühstrahl
  • Gasflamme nur dann löschen, wenn das Leck abgedichtet und weiterer Gasaustritt verhindert werden kann, oder wenn das austretende Gas bei den gegebenen (Windstärke-)Verhältnissen ziemlich sicher bis unter die Zündgrenze verdünnt wird
  • Verhalten des Gasbehälters beobachten: Mit Behälterversagen ist zu rechnen, wenn trotz der Kühlmaßnahmen das Druck­begrenzungsventil öffnet. Aus der Verfärbung des Farb­an­striches  können u. U. Rückschlüsse auf die Gefahr eines Behälterversagens gezogen werden
  • Nach dem Ausbrennen bzw. Abbrechen des weiteren Gas­zustromes überprüfen, ob im Gefahrenbereich noch zündfähiges Gas-Luft-Gemisch vorhanden ist
  • Wärmebeaufschlagte Acetylenflaschen, die eine schnelle Temperaturerhöhung aufweisen, sind nach dem Löschen des Brandes noch mindestens 24 Stunden zu kühlen, bis ein evtl. Acetylen-Zerfall gestoppt ist
  • Bei noch nicht stark erwärmten Acetylenflaschen, sind diese 30 Minuten aus der Deckung (Sicherheitsabstand) zunächst mit starkem, später mit sanftem Sprühstrahl zu kühlen. Bleibt die Flasche danach kühl (Kühlen einstellen, prüfen, ob der Flaschen­mantel schnell trocken wird), das Kühlen für 5 bis 10 Minuten einstellen. Bleibt die Flasche immer noch kalt, kann sie geborgen und in ein Wasserbad gelegt werden.
  • Halbvolle oder leere Kanister oder Behälter mit flüssigen Brennstoffen sind bei Erwärmung gefährlicher als Volle. Volle Behälter bersten und verbrennen anschließend verpuffungs­artig. Bei halbvollen und leeren Behältern kann das Dampf-Luft-Gemisch mit hoher Geschwindigkeit „explodieren”

Merkblatt "Feuerlöschtechnik"

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