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Fachkundige Person
Eine fachkundige Person ist eine Person, die von den Einsatzkräften zur Beratung bzw. Hilfeleistung im ABC-Einsatz herangezogen werden kann. Sie muss aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse oder der ihr zur Verfügung stehenden Ausrüstungen oder Einrichtungen dazu in der Lage sein. Die Fachkunde zu A-, B- oder C-Gefahrstoffen ist nachzuweisen.
Merkblatt "Feuerwehr-Dienstvorschrift 500"