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Fahrzeug-Heckwarnsystem
(Verkehrsabsicherung, Blinkleuchten, Heckwarnsystem)
Gemäß § 52 Abs. 11 StVZO dürfen u. a. Feuerwehrfahrzeuge mit einem Heckwarnsystem ausgestattet werden. Die Kennleuchten für gelbes Blinklicht müssen aus höchstens drei Paar horizontal wirkenden gelben Blinkleuchten bestehen.
Die gelben Blitzleuchten mit einer Hauptabstrahlrichtung nach hinten müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Kategorie X der Nummer 1.1.2 der ECE-Regelung Nr. 65
- Synchron blinken
- Im oberen Bereich des Fahrzeughecks synchron zur Fahrzeuglängsachse angebracht
- Unabhängig von der Fahrzeugbeleuchtung einschaltbar sein
- Darf nur im Stand oder bei Schrittgeschwindigkeit verwendet werden
- Eine Kontrollleuchte muss im Fahrerhaus den Betrieb des Heckwarnsystems anzeigen
- Darf nur zur Absicherung einer Einsatzstelle verwendet werden
Merkblatt "Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr"