Fahrzeug mit Vorwarneinrichtung
(Verkehrsabsicherung)
Vorwarnungen haben den Zweck nachfolgende Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf eine Einsatzstelle hinzuweisen. Der Verkehrsteilnehmer hat damit Zeit, die Geschwindigkeit seines Kraftfahrzeuges zu reduzieren. Die Vorwarnung kann mittels Warndreiecken, Faltsignalen oder VSA erfolgen.
Zusätzlich kann auf Autobahnen oder autobahnähnlich ausgebauten Straßen ein Fahrzeug mit fest installierter Vorwarneinrichtung eingesetzt werden. Hierbei ist auf dem Dach eines Feuerwehrfahrzeuges eine optische Anzeige (z. B. in LED-Ausführung) angebracht.
Mit dieser können unterschiedliche Zeichen nach StVO angezeigt werden.
Im Fahrbetrieb ist die Anzeige eingeklappt. Bei der Ankunft an der Einsatzstelle muss die Anzeigetafel unverzüglich aufgeklappt werden. Das Fahrzeug ist nach Aufstellung umgehend zu verlassen und bleibt über die gesamte Einsatzdauer unbesetzt! Folgende Signalbilder dürfen im Wechsel verwendet werden:
- Zeichen 101 StVO (Gefahrstelle)
- Schriftbild „Unfall“ oder „Feuerwehr“
Merkblatt "Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr"