Staatswappen
Headerimage

Faltsignal

(Verkehrsabsicherung, Gefahrenstelle, Kfz-Warndreieck, Kfz-Warnleuchte, Autobahn)

Das Faltsignal dient zur Vorwarnung auf eine Gefahrenstelle der Feuerwehr. 

Es besitzt gegenüber dem Kfz-Warndreieck eine größere Warnfläche und hierdurch eine bessere Warnwirkung.

Zum Einsatz der Faltsignale regelt die FwDV 1 folgendes:
„Warndreieck und Warnleuchte sind zum Absichern von Einsatzstellen auf Autobahnen nicht auffällig genug. In der Regel sind zusätzlich mitgeführte Verkehrszeichen oder Faltsignale zu verwenden.“

Zugelassene Ausführungen:

  • Faltsignal dreiseitig mit Warnzeichen (Zeichen 101 StVO) mit Aufschrift „Feuerwehr“
  • Schenkellänge 700 mm zur Verwendung auf allen Straßenarten außer Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen
  • Schenkellänge 900 mm zur Verwendung auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen

Merkblatt "Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr"

zurück zur Auswahl
Bleiben Sie immer auf dem Laufenden mit unseren regel­mäßigen Infos und Updates!Jetzt anmelden!Jetzt anmelden!