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Faltsignal
(Verkehrsabsicherung, Gefahrenstelle, Kfz-Warndreieck, Kfz-Warnleuchte, Autobahn)
Das Faltsignal dient zur Vorwarnung auf eine Gefahrenstelle der Feuerwehr.
Es besitzt gegenüber dem Kfz-Warndreieck eine größere Warnfläche und hierdurch eine bessere Warnwirkung.
Zum Einsatz der Faltsignale regelt die FwDV 1 folgendes:
„Warndreieck und Warnleuchte sind zum Absichern von Einsatzstellen auf Autobahnen nicht auffällig genug. In der Regel sind zusätzlich mitgeführte Verkehrszeichen oder Faltsignale zu verwenden.“
Zugelassene Ausführungen:
- Faltsignal dreiseitig mit Warnzeichen (Zeichen 101 StVO) mit Aufschrift „Feuerwehr“
- Schenkellänge 700 mm zur Verwendung auf allen Straßenarten außer Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen
- Schenkellänge 900 mm zur Verwendung auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen
Merkblatt "Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr"