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Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 - Grundtätigkeiten - Lösch und Hilfeleistungseinsatz
(FwDV 1)
In der FwDV 1 werden die Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz dargelegt. Sie soll für diese Bereiche Grundlagen vermitteln, die zur einheitlichen Ausbildung notwendig sind. Bei den Geräten wird dabei von der Ausrüstung des Löschgruppenfahrzeuges, gegebenenfalls mit Zusatzbeladung, ausgegangen.