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Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 - Tauchen
(FwDV 8)
Die FwDV 8 soll eine einheitliche, sorgfältige Ausbildung, Fortbildung und einen sicheren Einsatz mit Tauchgeräten sicherstellen, sowie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche und unfallsichere Verwendung von Tauchgeräten schaffen. Sie enthält Anforderungen, die an Feuerwehrtaucher und an deren Ausbildung sowie Vorgaben für Handhabung, Pflege und Wartung der Tauchgeräte.