Fliegerische Einsatzleitung
(FliegE, Einsatzleitung, Transportleiter)
Bei allen Großschadenslagen ist durch den Einsatzleiter vor Ort unverzüglich ein eigenständiger Einsatzabschnitt „Luft“ mit einer Fliegerischen Einsatzleitung „FliegE“ einzurichten. Die „FliegE“ wird aus den Angehörigen der eingesetzten Flughelfergruppen gebildet und kann bei Bedarf durch Kräfte der UG-ÖEL ergänzt werden. Der verantwortliche Leiter der „FliegE“ soll als „Einsatzabschnittsleiter Luft“ den Gesamteinsatzleiter unterstützen.
Beim Vorliegen erschwerter Bedingungen soll der „Einsatzleiter Luft“ baldmöglichst durch einen Angehörigen des Fliegenden Personals der Hubschrauberbetreiber unterstützt werden.
Die Fliegerische Einsatzleitung (FliegE) ist als Einsatzabschnitt der Einsatzleitung vor Ort unterstellt; sie berät die Einsatzleitung vor Ort über einsatztaktische, effektive und effiziente Möglichkeiten der Luftunterstützung und plant deren Umsetzung; sie organisiert eigenverantwortlich die Flugbewegungen am Einsatzort.
Die Fliegerische Einsatzleitung ist ständiger Ansprechpartner für die eingesetzten Luftfahrzeuge. Sie erteilt den eingesetzten Luftfahrzeugen ihren Einsatzauftrag
und ist ihnen in taktischen Belangen weisungsbefugt. Dabei hat sie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen. Die fliegerische Verantwortung der jeweiligen Hubschrauberführer bleibt davon unberührt.
Im Einvernehmen mit den eingesetzten Hubschrauberführern soll die FliegE einen sicheren, geordneten und störungsfreien Flugbetrieb am Einsatzort gewährleisten. Die allgemein anerkannten Regeln für einen sicheren Betrieb von Luftfahrzeugen an Außenstationen gemäß den einschlägigen berufsgenossenschaftlichen Regelwerken sind hierbei zu berücksichtigen. Weitergehende flugsicherheitsspezifische Anregungen der eingesetzten Besatzungsmitglieder hat sie nach ihren Möglichkeiten entsprechend aufzugreifen.
Die Fliegerische Einsatzleitung hat den Einsatzverlauf zu dokumentieren; hierzu gehören insbesondere die namentliche oder zahlenmäßige Erfassung der jeweils an Bord befindlichen Personen (POB’s), der eingesetzten Kräfte an den jeweiligen Einsatzorten, die namentliche Erfassung der an den Außenstationen eingeteilten Transportleiter und die Flug- und Einsatzzeiten der eingesetzten Luftfahrzeuge.
Die Fliegerische Einsatzleitung hat sicherzustellen, dass gefahrengeneigte Tätigkeiten am und im Hubschrauber nur von eingewiesenem und ausgebildetem Personal wahrgenommen werden. An allen Außenstationen an denen sie dies nicht selbst gewährleisten kann, bestimmt sie verantwortliche Transportleiter (Tango) die dies in ihrem Auftrag sicherstellen. Wird von diesem Grundsatz abgewichen ist, die Hubschrauberbesatzung ausdrücklich darauf hinzuweisen.
Merkblatt "Leitfaden für die Zusammenarbeit von Feuerwehr und Luftfahrzeugbetreibern in Bayern"