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Führungsstufen
Die Gliederung und die personelle Besetzung der Einsatzleitung ergeben sich fließend aus der Entwicklung des Schaden- beziehungsweise Aufgabenumfanges.
Grundsätzlich gibt es hierbei zweckmäßigerweise vier Führungsstufen:
- Führungsstufe A: „Führen ohne Führungseinheit”
- taktische Einheiten bis zur Stärke von zwei Gruppen
- Führungseinrichtungen (zum Beispiel Leitstelle)
- Führungsstufe B: „Führen mit örtlichen Führungseinheiten”
- Zug oder Verband an einer Einsatzstelle
- Führungstrupp oder Führungsstaffel
- Führungseinrichtungen (zum Beispiel Leitstelle)
- Führungsstufe C: „Führen mit einer Führungsgruppe”
- Verband an einer Einsatzstelle
- Führungsgruppe
- Führungseinrichtungen (zum Beispiel Leitstelle)
- Führungsstufe D: „Führen mit einer Führungsgruppe beziehungsweise mit einem Führungsstab”
- mehrere Verbände an einer Einsatzstelle oder an mehreren Einsatzstellen im Schadengebiet
- Führungsgruppe beziehungsweise Führungsstab des Landkreises, der kreisfreien Stadt beziehungsweise des Stadtkreises
- Führungseinrichtung des Aufgabenträgers der überörtlichen Gefahrenabwehr (zum Beispiel Leitstelle oder Informations- und Kommunikationszentrale)