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Geldautomaten-Sprengung – Gefahrenhinweis der Polizei

(Sprengung, Explosion, Explosionsgefahr, Eigensicherung, Eigenschutz, Gefahrenbereich, Gefahren der Einsatzstelle, Gefahrenmatrix, ATP (APEX), Triacetonperoxid (TATP), Selbstlaborate (USBV), Geldausgabeautomat, Technische Sondergruppe (TSG), Bayerisches Landeskriminalamt (BLKA), Polizei)

Immer wieder hört und liest man in der Presse von Sprengungen von Geldautomaten durch Kriminelle – teilweise mit anschließendem Brandereignis im Bankgebäude.

Nach Rücksprache mit dem Polizeipräsidium Unterfranken sind die Fallzahlen dieses Kriminalitätsphänomens weiterhin hoch, weshalb wir den im Dezember 2020 veröffentlichen Eigensicherungshinweis nochmals aufgreifen und an alle Einsatzkräfte der Feuerwehren richten.

 

Warnhinweis des Polizeipräsidiums Unterfranken zur Eigensicherung für Feuerwehreinsatzkräfte im Zusammenhang mit Sprengung von Geldausgabeautomaten:
Seit dem Jahr 2015 kommt es europaweit immer wieder zum Kriminalitätsphänomen „Sprengungen von Geldausgabeautomaten“. Aufgrund der gestiegenen Sicherheitsklassen der Tresore in den Geldausgabeautomaten passen die Täter ihren Modus Operandi, also die Vorgehensweise bei der Tatausführung, ständig an und es kommt gewissermaßen zu einem „Wettrüsten“ zwischen den Automatenherstellern und den Tätergruppierungen.

Neben Sprengungen mittels Gaseinleiten verwenden die Täter inzwischen daher auch Selbstlaborate (USBV). In Unterfranken gab es im Oktober 2020 den ersten Fall mit Festsprengstoff in Bayern. Die Fallzahlen bundesweit sind jedoch sehr hoch.

Besonders beliebt ist dabei ATP (APEX), welches meist in der Form Triacetonperoxid (TATP) von den Tätern verwendet wird.

Die Täter brechen die Automaten auf und bringen oftmals mehrere Sprengladungen in die Automaten ein und auf die Tastenfelder der Automaten auf. Die USBV werden anschließend fast ausschließlich elektrisch mittels Kabelgezündet.

Neben verheerenden Explosionen, welche auch Gebäude massiv beschädigten, kam es mehrfach vor, dass noch umsetzungsfähige Selbstlaborate unter den Trümmern zurückblieben.

TATP ist derart sensibel, dass dieses meist vor Ort durch die Technische Sondergruppe (TSG) des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA) gesprengt werden muss. Ein Umsetzen kann durch einfachen Druck oder Schlag erfolgen.

Wir möchten Sie daher bitten, die eingesetzten Feuerwehrkräfte hinsichtlich dieses Umstands zu sensibilisieren und bei derartigen Einsatzlagen unbedingt die EIGENSICHERUNG zu berücksichtigen!!!

Im Einzelfall bzw. bei Unsicherheiten ist es vor dem Betreten der Tatörtlichkeit ratsam, sich zunächst mit den verantwortlichen Einsatzkräften der Polizei abzustimmen, ob die Anforderung der Technischen Sondergruppe des BLKA erfolgen wird und deren Eintreffen vor dem Betreten durch Feuerwehrkräfte abzuwarten ist, um nicht ungewollt eine weitere Detonation auszulösen.

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