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Kohlendioxid-Feuerlöscher

(Tragbare Sonderlöschgeräte, Feuerlöscher, Brandschutz, Löschgeräte, CO₂)

Die aktuell verfügbaren tragbarer CO₂-Löscher verfügen nicht über die erforderlichen 6 LE um bei der  Grundausstattung berücksichtigt werden zu können.
Da diese Feuerlöscher jedoch ohnehin eher für spezielle Zwecke eingesetzt werden, ist eine Anrechnung auf die Grundausstattung in der Regel nicht erforderlich.
Für Bereiche in Arbeitsstätten, wie z. B. Serverräume oder Bereiche mit hohen Reinheitsanforderungen in denen der Einsatz anderer Löschmittel unzweckmäßig ist oder zu unverhältnismäßigen Sekundärschäden führen würde, kann es jedoch sein, dass trotz der geringen Löschleistung ausschließlich CO₂-Feuerlöscher zum Einsatz kommen.
In diesen Fällen ist die Anzahl und Art der erforderlichen Feuerlöscher im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Dabei können insbesondere, wenn diese Bereiche sehr ausgedehnt sind, besondere ergänzende Maßnahmen festgelegt werden.
Diese Maßnahmen können z. B. sein:

  • die Ausstattung mit Brandmeldeanlagen
  • stationäre Löschanlagen oder
  • fahrbare CO₂-Löschgeräte

Es ist zu beachten, dass der Löscheinsatz mit CO₂-Feuerlöschern in kleinen und engen Räumen lebensgefährlich sein kann. Beim Löschen kann durch das in Sekunden freigesetzte CO₂-Volumen sehr schnell eine hohe Konzentration von CO₂ in der Raumluft erreicht werden. Bereits ab 5 bis 7 Volumen -% CO₂ in der Atemluft droht Erstickungsgefahr. Verstärkter Atemantrieb oder Atemnot sind mögliche Warnzeichen. Die DGUV hat hierzu eine Information erarbeitet (www. dguv.de)

Quelle:   Merkblatt "Tragbare Feuerlöscher"

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