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Kontaktlinsen im Atemschutzeinsatz

(Sehhilfe)

Die korrigierte Sehschärfe muss auf jedem Auge unter 0,7 (Ferne) und unter 0,5 (Nähe) liegen. Bei langjähriger Einäugigkeit 0,8 (Ferne) und 0,6 (Nähe).

Kontaktlinsen zur Korrektur der Sehschärfe sind unter Atemschutzmasken nicht grundsätzlich verboten. Im Übungsbetrieb sollen Kontaktlinsenträger prüfen, ob es aufgrund individueller Empfindlichkeiten zu Augenreizungen kommt. Dem Atemschutzgeräteträger wird zudem empfohlen, im Rahmen der Eignungsuntersuchung und Vorsorge mit dem Arzt zu klären, ob Gründe gegen die Verwendung von Kontaktlinsen sprechen. 

Die Möglichkeit, Kontaktlinsen bei Atemschutzeinsätzen verwenden zu können, befreit den Träger der Feuerwehr jedoch nicht davon, Maskenbrillen zur Verfügung zu stellen, denn kann nicht davon ausgegangen werden, dass Atemschutzgeräteträger Kontaktlinsen zu jedem Zeitpunkt tragen.

Merkblatt "Atemschutzgeräteträger"

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