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Kontrolliertes Abbrennen

(Gefahrenbereich, Grundbegriffe, Brandbekämpfung, Windenergieanlagen)

Die Feuerwehr kann Objekte immer dann kontrolliert Abbrennen lassen, wenn Einsatzkräfte und/oder unbeteiligte Personen beim Eingreifen zu Schaden kommen könnten, aber niemand im Gefahrenbereich gefährdet oder Katastrophengefahr herrscht. Dieses Vorgehen wird beispielsweise häufig bei Brandeinsätzen an Windenergieanlagen eingesetzt. Die Einsatzkräfte können nämlich nur sehr schwer zum Brandherd im beispielsweise Maschinenraum kommen und auch die Brandbekämfung aus der Luft stellte sich oft als schwer heraus. Weil beim kontrollierten Abbrennen selbst beim Umkippen des Turms niemand zu Schaden kommen kann, kann es ohne Probleme angewendet werden.

 

Quelle: Thorns, Jochen (2017):
Das Feuerwehr-Lehrbuch. Grundlagen-Technik-Einsatz. 5. Auflage. (o.J.): W. Kohlhammer GmbH

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