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Löschwasserbedarf

(Richtwertverfahren, Richtwertschieber)

Der Löschwasserbedarf ist unter anderem wichtig für das Richtwertverfahren.

Der Richtwertschieber zeigt die Richtwerte des Löschwasserbedarfs der ermittelten Zahl der Löschgruppen an. Bei den Regelwerten, bezogen auf den Löschwasserbedarf in l/min und cbm für eine Förderzeit von mindestens 2 Stunden ist ein Regelwert von 200 l/min je C-Strahlrohr zugrunde gelegt. Die ferner angegebenen Ausnahme­werte gehen von einem Förderstrom von 100 l/min je C-Strahlrohr aus. Diese Ausnahmewerte können nur angewandt werden, wenn Geräte, Ausbildungsstand und Schutzobjekt entsprechend sind (also z. B. nicht für Holzlager usw.). Sie können demnach für entsprechende Schutzobjekte (getrennt oder innerhalb eines Ortes liegende Einzelobjekte), jedoch in der Regel nicht für ganze Schutzbereiche (Orte und Ortsteile) gelten. Die Richtwerte des Löschwasserbedarfs stellen eine auf den Durchschnittsfall bezogene Mindestforderung dar, die jeweils ausschließlich oder teilweise durch abhängige oder unabhängige Löschwasserversorgung erfüllt werden kann.

Merkblatt "Richtwertblatt"

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