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Massedefinition

(Kraftwagen, Kraftfahrzeug, Massklassen, Leermasse, Gesamtmasse, GM, Zulässige Gesamtmasse, zGM, rechnerische Gesamtmasse)

Leermasse:
Ist die Masse des Fahrzeugs, einschließlich des Fahrers (75 kg) und sämtlicher für den Betrieb notwendiger Mittel, einschließlich voll aufgefülltem Kühlwasser, Kraftstoff und Öl sowie sämtlicher fest angebauter Ausrüstungen, jedoch werden Ersatzrad und Löschmittel ausgenommen.

Gesamtmasse (GM):
Ist die Leermasse zuzüglich Masse der weiteren Mannschaft, für die das Fahrzeug ausgelegt ist, gerechnet mit 90 kg für jedes Mannschaftsmitglied und dessen Ausrüstung und zusätzlich 15 kg für die Ausrüstung des Fahrers, und der Masse von Feuerlöschmitteln und weiteren zu befördernden Einsatzausrüstungen. 

Zulässige Gesamtmasse (zGM):
Höchste zulässige Gesamtmasse, die vom Hersteller des Fahrgestells angegeben wird.
Bemerkung: Diese darf nicht überschritten werden und ist gleichzeitig die Grundlage für die erforderliche Fahrerlaubnis. Die zulässige Gesamtmasse nach Norm ist mit der in den Fahrzeugpapieren angegebenen zulässigen Gesamtmasse nicht zu verwechseln.

Rechnerische Gesamtmasse:
Die rechnerische Gesamtmasse für ein Feuerwehrfahrzeug ergibt sich wie folgt:

Leermasse 
+ Masse der feuerwehrtechnischen Beladung
   (zulässige Normmasse der einzelnen Ausrüstungsgegenstände)
+ Masse der Löschmittel 
   (Masse des maximal mitzuführenden Löschwassers, Löschpulvers usw.)
+ Masse der Besatzung 
   (je Mann sind 75 kg + 15 kg für persönliche Ausrüstung = 90 kg zu rechnen, für den Fahrer sind 75 kg wieder abzuziehen, da in der Leermasse enthalten)

= rechnerische Gesamtmasse

Merkblatt "Feuerwehrfahrzeuge"

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