Staatswappen
Headerimage

Retten

(Rettung, Grundbegriffe)

Das Retten ist die Abwehr eines lebensbedrohlichen Zustands einer Person oder das Befreien einer Person aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage, (vgl. Din 14011 - Begriffe aus dem Feuerwehrwesen) und (vgl. BA 2017, S.790).

Quelle:
Blasczyk, Alexander.Himmelreich, Uwe (2017): Das Feuerwehr-Lehrbuch. Grundlagen-Technik-Einsatz.5.Auflage.(o.J.):
W. Kohlhammer GmbH
(o. V.): DIN 14011:2018-01.Feuerwehrwesen - Begriffe.(o.O.). 2018

Feuerwehr- Dienstvorschrift 1

zurück zur Auswahl
Bleiben Sie immer auf dem Laufenden mit unseren regel­mäßigen Infos und Updates!Jetzt anmelden!Jetzt anmelden!