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Richtwertverfahren

(Ermittlungsverfahren, Zeitwert, Brandempfindlichkeit, Löschwasserbedarf)

Das Richtwertverfahren knüpft an das Ermittlungsverfahren an. Es benutzt den Ausdruck für die Brandempfindlichkeit (Punkte 1, 3, 4, 5 und 10) und den Zeitwert (Punkte 2 und 8) als Schlüssel für die Bemessung der Kräfte zur Brandbekämpfung und ihres Löschwasserbedarfs.

Dabei ergeben sich Richtwerte, die der jeweiligen Brandempfindlichkeit des beurteilten Schutzbereiches / Schutzobjektes entsprechen.
Aus dem Grad der Brandempfindlichkeit ergibt sich eine Mindestforderung für die Gegenmaßnahmen (Richtwert des Kräftebedarfs zur Brandbekämpfung), ebenfalls darstellbar am Vorstellungsbild der Ausdehnungsellipse durch die im Durchschnitt zu erwartende Brandausweitung in Abhängigkeit von der Zeit.
Für einen theoretisch unbegrenzt großen Bereich wurde grundsätzlich das dem betreffenden Brandempfindlichkeitsgrad im Durchschnittsfall eigentümliche Ausmaß von Brandbedrohung und Brandausweitung unterstellt.
Im Praxisfall kann es aber dazu kommen, dass aufgrund der Lage des Einsatzortes die Mindestforderung für die Gegenmaßnahmen nicht erfüllt werden können. Es wird dann empfohlen, ein derartiges „Übersoll” des Kräftebedarfs nicht zu kürzen, sondern als taktische Reserve anzusehen.

Merkblatt
"Das Richtwertverfahren"

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