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Schutzbrille

(PSA, Persönliche Schutzausrüstung)

Die Schutzbrille ist zu verwenden, wenn besondere Gefahren für die Augen zu erwarten sind, zum Beispiel durch Metallfunken beim Einsatz der Trennschleifmaschine.
Sie kann kombiniert mit dem Gesichtsschutz (Klappvisier) verwendet werden.
Je nach Gefahrenbereich ist ein unterschiedlicher Schutz erforderlich. Siehe hierzu DGUV-Information 205-014, Auswahl persönlicher Schutzausrüstung.

Quelle:
Feuerwehr- Dienstvorschrift 1

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