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Schweißerlaubnisschein

(Brand, Explosionsgefahr, Schweißerlaubnisschein, Brandgefahr, Sicherheitsmaßnahme, Brandverhütung)

Lässt sich die Brand- oder Explosionsgefahr aus betriebstechnischen und baulichen Gründen nicht restlos beseitigen, so dürfen Schweiß und Brennschneidarbeiten nur mit schriftlicher Genehmigung des Betriebsleiters oder dessen Beauftragten und nur unter Aufsicht durchgeführt werden.

In der Genehmigung sind die anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen schriftlich festzulegen.

Die Aufsicht darf dabei nur geeigneten Personen übertragen werden, die mit den Schweiß- und Schneidarbeiten verbundenen Brand- und Explosionsgefahren vertraut sind.

Die zeitliche Dauer der Arbeiten ist vorher festzulegen. Der Aufsichtsführende hat den Empfang der Genehmigung mit den anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen schriftlich zu bestätigen.

Merkblatt "Brandschutz am Arbeitsplatz"

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