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Sichtbarkeit von Feuerwehrfahrzeugen

(Verkehrsabsicherung, Sichtbarkeit, Erkennbarkeit, Feuerwehrfahrzeuge, Konturmarkierung, Heckbeklebung)

Konturmarkierung:

Um die Erkennbarkeit von Feuerwehrfahrzeugen bei Dunkelheit für andere Verkehrsteilnehmer deutlich zu verbessern, darf gemäß § 53 Abs. 10 Satz 1 Nr. 4 StVZO u. a. an Feuerwehrfahrzeugen – unabhängig von der Länge – eine Konturmarkierung angebracht werden.

Die Markierung muss den Anforderungen der ECE-Regelung Nr. 104 entsprechen (z. B. retroreflektierend). Zusätzlich ist die Konturmarkierung in der Norm für Feuerwehrfahrzeuge DIN 14502-3 beschrieben.

Heckbeklebung:

Um das Erscheinungsbild und die Erkennbarkeit von Feuerwehrfahrzeugen (auch am Tag) insbesondere für den rückwärtigen Straßenverkehr auffälliger zu gestalten,  darf eine Streifenmarkierung im Winkel von 45° abwechselnd in den Farben rot und fluoreszierend gelb oder rot und weiß angebracht werden. 

Die genannten Farbfolien müssen jeweils retroreflektierend ausgeführt werden und eine Breite von ca. 100 mm aufweisen. In den Fahrzeugpapieren ist diese Ausnahmegenehmigung fahrzeugbezogen zu dokumentieren. Die genauen Anforderungen sind in der Arbeitsanleitung – Farbgebung, Konturmarkierung und zusätzliche Applikationen an Feuerwehrfahrzeugen, Az. VII / 6a-7320 a49a / 46 / 3 des StMWIVT vom 3.2.2011 enthalten.

Durch sein persönliches Verhalten trägt jeder Feuerwehrdienstleistende zusätzlich zu den getroffenen Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit an der Einsatzstelle bei.

  • Der Einheitsführer / Fahrzeugführer (TF, StF, GF) ist für die Sicherheit seiner Mannschaft verantwortlich. Er befiehlt die notwendigen Maßnahmen zur Absicherung der Einsatzstelle gegen andere Verkehrsteilnehmer.
  • Selbst der abgesicherte Verkehrsraum bringt ein Restrisiko für die Feuerwehrdienstleistenden mit sich und ist immer als Gefahrenbereich zu betrachten.
  • Mindestalter der Feuerwehrdienstleistenden für Absperr- und Sicherungsmaßnahmen: 18 Jahre

Merkblatt "Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr"

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