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Untersuchungsfristen für Atemschutzgeräteträger

(Eignungsuntersuchung, Nachuntersuchung)

Die Fristen für die Eignungsuntersuchung von Atemschutzgeräteträgern sind vorgegeben. Bei Gerätegewichten von über 5 kg (Pressluftatmer) beträgt die Nachuntersuchungsfrist für Personen bis 50 Jahren 36 Monate, für Personen über 50 Jahren 12 Monate. Die Nachuntersuchungsfrist wird ab dem Zeitpunkt der letzten Untersuchung berechnet. (Es zählt das Alter zum Zeitpunkt der Untersuchung). Die Nachuntersuchung ist jeweils vor Ablauf der genannten 36 oder 12 Monate durchzuführen. Der untersuchende Arzt dokumentiert die Nachuntersuchungsfrist und kann diese auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse gegebenenfalls verkürzen.

Merkblatt "Atemschutzgeräteträger"

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