
Visierverfahren (Schätzverfahren)
(Pumpenabstände, Höhenmesser, Reibungsverlust, Höhenunterschied, Wasser, Schätzlineal, Schätzverfahren)
Schätzverfahren zur Bestimmung von Pumpenabständen:
Person 1 geht mit Schätzlineal voraus.
Person 2 hält Wasserwaage waagerecht.
Person 3 visiert über die Wasserwaage (oder über eine andere Visierkante) den Schuhabsatz der vorausgehenden Person 1 und ruft „Halt”, wenn Person 1 die anvisierte Höhe erreicht hat.
Personen 2 und 3 gehen zu Person 1; dabei wird auf dem Schätzlineal die Büroklammer von rechts nach links um einen (unteren) Teilstrich verschoben.
Bei einem Gefälle bleibt Person 1 stehen; die Personen 2 und 3 gehen voraus, Person 2 hält die Wasserwaage in Lot, Person 3 visiert dabei die Standebene der Person 1, bis die Visierkante mit Schuhabsatz der Person 1 übereinstimmt. Die Büroklammer wird auf dem Schätzlineal um einen (unteren) Teilstrich von links nach rechts verschoben.
Wird auf dem Weg eine Schlauchkupplung von der vorher verlegten B-Schlauchleitung passiert, wird dies auf dem Schätzlineal durch Verschieben der Büroklammer von links nach rechts (obere Linie) um einen Teilstrich markiert.
Erfolgt die Längenmessung anstelle der verlegten B-Schlauchleitung, z. B. mit Messrad, so werden vom Messradführer (4. Person) die 20 m-Teilstrecken durch Zuruf bekanntgegeben. Das Festhalten der Ergebnisse erfolgt auf dem Schätzlineal.